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Sabine Harth-Umsonst
Christiane Kleinschmidt

Anwaltskanzlei
am Park

Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen
für Familienrecht

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Sabine Harth-Umsonst
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mediatorin

Christiane Kleinschmidt
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht

Ihre Fachkanzlei für Familienrecht

Anwaltskanzlei am Park

Familienrechtliche Angelegenheiten sind sensibel und häufig emotional belastend. Mit uns haben Sie zwei starke Partnerinnen an Ihrer Seite, die Sie in dieser Lebensphase kompetent unterstützen.

Seit 2005 sind wir von unserer Kanzlei in Bad Nauheim aus überwiegend hier sowie in der Region Wetterau, in Friedberg, Gießen, Bad Homberg, Frankfurt und Nidda tätig, vertreten Sie aber vor allen Familiengerichten in Deutschland.

Wir sind spezialisiert auf:


Als Rechtsanwältinnen und Fachanwältinnen für Familienrecht versuchen wir auf diesen Gebieten stets eine einvernehmliche Lösung für alle Beteiligten zu finden.

Kontaktieren Sie uns gerne!

Unsere Kerzkompetenz

Scheidungsrecht

Zur Durchführung eines Scheidungsverfahrens benötigen Eheleute mindestens einen Rechtsanwalt. Wenn einzelne Scheidungsfolgen, wie beispielsweise Unterhalt, Zugewinn etc. zwischen den Eheleuten streitig sind, müssen beide Ehepartner von einem Rechtsanwalt vor Gericht vertreten werden.

Wir helfen Ihnen, mögliche Scheidungsfolgen in Ihrem Sinne zu regeln. Hierbei stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz und einer langjährigen Erfahrung zur Verfügung.

Unsere Ziele

Lösungen schaffen,
Wege finden,
Streit vermeiden

Wir haben uns auf das Familienrecht spezialisiert, mit der Zielsetzung, die Interessen unserer Mandanten im Einvernehmen mit der Gegenseite zu regeln. Die Beteiligten im Familienrecht sind anders als in anderen Rechtsgebieten in der Regel einmal miteinander gemeinsam durchs Leben gegangen. Dies sollte nicht vergessen werden, weshalb wir der Auffassung sind, dass ein respektvoller Umgang miteinander im Vordergrund stehen sollte.

Leider ist eine solche einvernehmliche Regelung nicht immer möglich. Mit unserem Engagement und unserer Fachkompetenz setzen wir uns für Sie ein. Wir sind eine kleine Kanzlei und dadurch in der Lage, ein persönliches Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten aufzubauen.


Durch unsere langjährige Erfahrung sind wir in der Lage, Sie kompetent zu beraten.

Unser Einfühlungsvermögen

Sorgerecht &
Umgangsrecht

Ein großes Thema bei einer Trennung ist die Frage der Regelung des Sorgerechts und Umgangsrechts. Grundsätzlich behalten beide Elternteile nach der Trennung die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Kinder. Allerdings kann in bestimmten Fällen ein Gericht nur einem Elternteil die elterliche Sorge übertragen.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage des Umgangs eines Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt, mit dem Kind. Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind nicht lebt, hat das Recht, aber auch die Pflicht auf Umgang mit dem Kind. Wir können Ihnen helfen, das Umgangsrecht zum Wohle Ihres Kindes zu gestalten.


Wir sind zertifiziert

Verfahrensbeistand

In einem gerichtlichen Sorgeverfahren oder Umgangsverfahren werden wir häufig vom Familiengericht als Verfahrensbeistand für ein Kind bestellt. Wir vertreten dann vor Gericht die Interessen des Kindes, wenn sich dessen Eltern über das Sorgerecht oder das Umgangsrecht streiten. Unsere Erfahrung aus dieser Tätigkeit nutzen wir, wenn wir von einem Elternteil in einer Sorge- oder Umgangsrechtsangelegenheit beauftragt werden.

Wir haben uns als Verfahrensbeistand zertifizieren lassen, sodass wir mit unserer Ausbildung die gesetzlichen Vorgaben, die seit dem 01.07.2021 gelten, erfüllen.
 

Zertifikat
Sabine Harth-Umsonst
               Zertifikat
Christiane Kleinschmidt

Wir sind zertifiziert

Verfahrensbeistand

In einem gerichtlichen Sorgeverfahren oder Umgangsverfahren werden wir häufig vom Familiengericht als Verfahrensbeistand für ein Kind bestellt. Wir vertreten dann vor Gericht die Interessen des Kindes, wenn sich deren Eltern über das Sorgerecht oder das Umgangsrecht streiten. Unsere Erfahrung aus dieser Tätigkeit nutzen wir, wenn wir von einem Elternteil in einer Sorge- oder Umgangsrechtsangelegenheit beauftragt werden.

Wir haben uns als Verfahrensbeistand zertifizieren lassen, sodass wir mit unserer Ausbildung die gesetzlichen Vorgaben, die seit dem 01.07.2021 gelten, erfüllen.
 

Zertifikat
Sabine Harth-Umsonst
               

Zertifikat
Christiane Kleinschmidt


Wir helfen

Vermögens­auseinander­setzungen

Wenn Ehepaare keinen Ehevertrag geschlossen haben, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wie das Vermögen der Eheleute bei einer Trennung aufzuteilen ist, regelt der Zugewinnausgleich. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten dessen Anfangsvermögen übersteigt. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das ein Ehegatte bei der standesamtlichen Eheschließung hatte. Das Endvermögen ist das Vermögen, das ein Ehegatte am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages an den anderen Ehegatten hat. Sowohl bei der Berechnung des Anfangsvermögens, als auch bei der Berechnung des Endvermögens, werden Schulden vom Vermögen abgezogen.

Die Vermögensauseinandersetzung regelt nicht nur den Zugewinn, sondern beispielsweise auch gemeinsames Eigentum, z. B. an einer Immobilie. Wir helfen Ihnen, faire Lösungen für die Auseinandersetzung des gemeinsamen Eigentums zu finden.


Wir regeln das

Unterhaltszahlungen

Im Falle einer Trennung steht in der Regel demjenigen Ehepartner, der weniger als der andere verdient, ein Unterhaltsanspruch zu. Nach einer Scheidung kann dieser Unterhaltsanspruch wegfallen oder noch weiter bestehen. Wir beraten Sie im Hinblick auf Ihre Unterhaltsverpflichtungen sowie über mögliche Unterhaltsansprüche, auch nach einer Scheidung. Außerdem regeln wir für Sie die bestehenden Kindesunterhaltsansprüche.